Das in dieser Aufstellung ausgewiesene Gesamtguthaben der Sparer von mehr als 6 Mio. Mark zeigt auf, welche Bedeutung diese Vereinssparkassen zur damaligen Zeit hatten.
Der Frage nach den Gründen für den Erfolg der Gesellenvereinssparkassen geht der damalige Generalsekretär des Kolpingwerkes, Dr. Schwer, in einem 1908 in den „Mitteilungen aus dem katholischen Gesellenverein“ veröffentlichten Artikel nach. Er schreibt:
1. Die Sparkassen der katholischen Gesellenvereine sind voneinander unabhängige Einzelsparkassen, die nach und nach in den Vereinen errichtet wurden. Von einem Zusammenschluss zu einer Zentral-Sparkasse, die unstreitig manche Vorteile mit sich bringen würde, hat man bisher stets abgesehen, um den einzelnen Kassen jene unbeschränkte Bewegungsfreiheit zu wahren, die sich den jeweiligen Bedürfnissen aufs engste anzupassen vermag. Die Tätigkeit der Verbandsleitung erstreckt sich daher bezüglich der Sparkassen lediglich auf fortgesetzte Anregung zur Errichtung neuer Kassen und zu eifriger Benutzung der bestehenden seitens der Mitglieder, ferner auf Beihilfe zur Beschaffung zweckmäßiger Statuten; erst in jüngster Zeit ist die Herausgabe einheitlicher Geschäftsbücher in die Wege geleitet worden.
Annahmestelle für die Spareinlagen ist in allen Fällen das Vereinshaus bzw. das Vereinslokal. Damit ist der überaus wichtigen Forderung, dass die Benutzung einer Volkssparkasse auch räumlich in jeder nur denkbaren Weise zu erleichtern sei, vollkommen Rechnung getragen. Denn das Vereinshaus ist der Ort, den jedes Mitglied wöchentlich mindestens einmal aufsucht, meistens aber noch weit öfter, es ist auch dem aus der Fremde Zugewanderten längst bekannt und vertraut geworden, ehe er sich in der Stadt einmal recht umgesehen hat. Das Vereinshaus und Hospiz dient ferner für Tausende von Mitgliedern als dauernde Wohnung; am Samstagabend, am Sonntag und Montag — d.h. gerade an den auf die Löhnung folgenden Tagen! — spielt sich hier das Vereinsleben ab. Da nun aber in diese Stunden des lebhaftesten Verkehrs auch die Sparkasse ihre Geschäftsstunden verlegt, ist es kaum verwunderlich, dass von der so bequem sich darbietenden Gelegenheit auch gerne Gebrauch gemacht wird. Die Erfahrungen des Gesellenvereins sind hier gewiss sehr lehrreich. Es ist gar nicht zweifelhaft, dass auch manchmal kommunale Sparkassen weit stärker von der arbeitenden Bevölkerung in Anspruch genommen würden, wenn die örtliche Lage der Annahmestellen geschickt ausgewählt und insbesondere auch der Samstag-Abend bzw. der Sonntagvormittag in die Geschäftsstunden mit hineinbezogen würde. Von großem Einfluss auf die Benutzung der Sparkasse ist namentlich bei jüngeren Mitgliedern das ermahnende Wort eines eifrigen und geschickten Vereinspräses oder Hausmeisters. Das Abholen der Sparbeträge, mit dem man neuerdings in Frankfurt, Ludwigshafen, Mainz und einigen anderen Städten Versuche angestellt hat, ist in manchen Gesellenvereinen schon längst in vereinfachter, aber um so wirkungsvollerer Weise praktiziert worden.
2. Organisation und Verwaltung der Sparkassen in den katholischen Gesellenvereinen sind sehr verschieden, je nach der Größe des Vereins und der Zahl der Sparer. Neben ganz primitiven Formen, wobei der geistliche Vereinspräses selbst die Spargelder gegen Quittung in Empfang nimmt und der Ortssparkasse übermittelt, finden sich auch zahlreiche Sparkassen mit einem mehr oder minder vollständig ausgebauten Verwaltungsapparat: Vorstand, Aufsichtsrat, Rendant, Revisoren, u. s. f. Eine selbständige Verwaltung der eingelegten Gelder ist dagegen nicht gebräuchlich, vielmehr lehnt sich die Vereinssparkasse stets in irgend einer Form an eine öffentliche Sparkasse, ein solides Bankinstitut oder dgl. an. Sie schiebt sich also mit Hilfe eines Intermis-Sparkassenbuches als ein vermittelndes Glied zwischen den einzelnen Sparer und die Stelle, bei der die Gelder letzthin ruhen und verzinst werden, und passt sich sowohl hinsichtlich des Geschäftsverkehrs wie auch der Verzinsung und der Kündigungsbedingungen den speziellen Bedürfnissen ihrer Sparer an.7)
Weiter führt Dr. Schwer aus, dass mit ein Grund für den Erfolg der Gesellenvereinssparkassen die Tatsache war, dass sie auch geringste Beträge in Empfang nahmen. In einem Bericht von Präses Brügge aus dem Gesellenverein Meschede weist dieser gerade auf diesen Punkt als Voraussetzung für den Erfolg der Gesellenvereinssparkassen hin, wenn er schreibt:
„Zwar haben viele Städte, wo Gesellenvereinssparkassen bestehen, öffentliche Sparkassen; allein die Gesellen finden sich nicht bewogen, ihre kleinen Ersparnisse allwöchentlich oder monatlich dahin zu tragen; und es würde der Rendant einer Stadt- oder Kreissparkasse sicher unwirsch darüber werden, wenn er so viele kleine Beträge von ein paar Mark annehmen und verrechnen sollte. Bleiben aber die erübrigten Mark in den Händen der Gesellen, werden sie für unnötige Dinge ausgegeben. Auf diese Weise geht viel kleines Geld nutzlos verloren, weil es nicht beizeiten in Sicherheit gebracht wurde.“8)
Mit ihrer Organisation und ihrer Geschäftspolitik wurden die Gesellenvereinssparkassen zu Sparkassen des kleinen Mannes, welche es räumlich, zeitlich und geschäftlich den ärmeren Klassen in einem hohen Maße erleichterten, diese Sparkassen zu benutzen.
Aus diesem Grunde kann die segensreiche Wirkung dieser Gesellenvereinssparkassen gar nicht hoch genug bewertet werden. Gerade die Gesellenvereinssparkassen wurden in einem sozialen Verständnis geführt und geleitet, dass sie nicht unerheblich an der erstrebten wirtschaftlichen Stärkung der Bevölkerung mitwirken konnten.
Die Gesellenvereinssparkassen entwickelten sich seit der Gründung der ersten Sparkasse 1853 im Gesellenverein Köln planmäßig weiter. So berichtet z. B. die Sparkasse des Gesellenvereins Köln 1927, daß im Jahr 1926 123 990,50 Mark eingezahlt wurden und die Kasse einen Bestand am 31. 12. 1926 von 101 793,17 Mark verzeichnen konnte. 517 Sparer hatten dieses Ergebnis erzielt.”9)
Ende der zwanziger Jahre erreichte die Entwicklung der Gesellenvereinssparkassen ihren Höhepunkt; in den dreißiger Jahren wurde auch diese Einrichtung der Gesellenvereine durch den Nationalsozialismus aufgelöst.
3. Kredit- und Bürgschaftsgenossenschaften
Die Gesellenvereine blieben auch nicht bei der Gründung von Sparkassen stehen, sondern sie richteten auch Bürgschafts- bzw. Kreditgenossenschaften ein. Schon in einem Bericht über den Berliner Gesellenverein 1863 wird erwähnt, dass der dem Gesellenverein . nahestehende Meisterverein eine Vorschusskasse eingerichtet hatte. Aus dieser Vorschusskasse erhielten die beteiligten Handwerksmeister zinsfrei Darlehen.
Diese Kreditvereine innerhalb der Gesellenvereine fanden von außerhalb nur geringe Unterstützung. So wird dann auch im Bericht über den Berliner Gesellenverein 1863 festgestellt: „Fände unsere Kasse allseitig diejenige Unterstützung, welche heute Kapitalisten und Wohltäter den Schultze-Delitsch’schen Schöpfungen gewähren, so dürfte bald ein Handwerker-Kreditverein dastehen, der die Prinzipien der praktischen Selbstregierung dartäte, die das Märk. Kirchenblatt für kirchliche Lösung der sozialen Frage auf dem Grunde der Gesellenvereine als naturgemäß gezeigt.“10)
Das Beispiel des Berliner Gesellenvereins fand aber bald Nachahmer. So wird schon 1867 vom Meisterverein der Ehrenmitglieder des kath. Gesellenvereins in Wien berichtet, in dem ebenfalls eine Solidargesellschaft eingerichtet worden war mit dem Ziel, der „wechselseitigen solidarischen Bürgschaftsleistung zur Verabfolgung von kleineren verzinslichen Darlehen und zur Begründung eines selbständigen Gesellschaftskapitals…“11)
Anregungen zur Weiterentwicklung dieser Kreditgenossenschaften, aber auch von Einkaufsgenossenschaften sind in einem Referat von Präses Schlick enthalten, das 1895 veröffentlicht wurde. Dort heisst es: „Er (der Gesellenverein) kann nicht bloß das junge
Handwerk (Gesellen und Lehrlinge)... schulen und ermutigen, er kann und muss sich auch in dieser äussersten Not, in der das Handwerk sich befindet, seiner früheren Mitglieder der nunmehrigen Meister sowie seiner dem Handwerkerstande angehörenden zahlreichen Ehrenmitglieder annehmen, um denselben in ihrer schwierigen Lage Hilfe und Erleichterung zu verschaffen, wo immer es angeht. Am wirksamsten geschieht dies durch die Begründung von Genossenschaften, insbesondere Kredit- und Rohstoffgenossenschaften.“12) In der Generalversammlung aller Gesellenvereine 1895 wurde dann ein Antrag von Präses Schlick angenommen, der lautete: „Die Generalversammlung beschließt, die Bildung von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, insbesondere Kredit- und Rohstoffgenossenschaften anzuregen und tatkräftig zu fördern.“13) Diese Kredit- und Einkaufsgenossenschaften erlangten dann vor allem im Zusammenhang mit den durch Präses Schlick gegründeten Fachabteilungen innerhalb der Gesellenvereine größere Bedeutung.
Während in Deutschland alle diese Einrichtungen in der Zeit des Nationalsozialismus zerstört wurden, existiert heute im Kolpingwerk Schweizer Zentralverband noch eine Bürgschaftsgenossenschaft Kolping mit dem Zweck,
die Förderung des wirtschaftlichen Fortkommens von Mitgliedern und deren Familien (Aktiv- und Altmitglieder) des Schweizer Kolpingwerkes,
die Hilfe an die Mitglieder bei der Finanzierung von Wohn- und Geschäftsbauten,
c) die Unterstützung von vereinseigenen Werken.
Sie sucht diesen Zweck insbesondere zu erreichen durch:
— Verbürgung von Darlehen und Krediten,
— Leistung von Garantieren und Kautionen,
— Einrichtung und Führung von Buchhaltungen, Besorgung von Treuhand- und Kontrollarbeiten sowie
— Betriebsberatungen.
(Statuten der Bürgschaftsgenossenschaft Kolping Art. 2)
Im Geschäftsbericht 1979 der Bürgschaftsgenossenschaft Kolping wird berichtet, dass die Bürgschaftsgenossenschaft 731 Mitglieder zählt, die für 300 700 Fr. Anteilscheine gezeichnet hatten.
In jüngster Zeit gibt es Überlegungen, auch im Kolpingwerk Brasilien Kredit- bzw. Bürgschaftsgenossenschaften einzurichten, um auch in den dortigen Kolpingsfamilien den Selbsthilfewillen zu fördern.
4. Anhang — exemplarische Dokumente
Muster einer Satzung einer Gesellenvereinssparkasse14)
Satzung
für die Sparkasse des eingetragenen Vereins Kath.
Gesellenhaus Recklinghausen-Süd in Recklinghausen-Süd.
§1.
Name, Sitz und Zweck.
Die für den katholischen Gesellenverein in Recklinghausen-Süd errichtete Sparkasse führt den Namen „Sparkasse des eingetragenen Vereins Katholisches Gesellenhaus Recklinghausen-Süd“; sie hat ihren Sitz in Recklinghausen-Süd und bedient sich eines Stempels mit der Bezeichnung „Kath. Gesellenhaus Recklinghausen-Süd E. V. Sparkasse“. Die Sparkasse hat den Zweck, Ersparnisse von Mitgliedern und Ehrenmitgliedern des katholischen Gesellenvereins Recklinghausen-Süd verzinslich anzulegen.
§2.
Verhältnis zum eingetragenen Verein Kath. Gesellenhaus.
Die Sparkasse ist eine Veranstaltung des eingetragenen Vereins Kath. Gesellenhaus. Die Bestände der Sparkasse dürfen nicht mit dem Vermögen des eingetragenen Vereins oder mit anderen Beständen vermischt werden. Für ihre Verpflichtungen haftet, wenn ihr eigenes Vermögen nicht ausreicht, der eingetragene Verein.
§3.
Vorstand.
Die Verwaltung der Sparkasse wird durch den Vorstand des eingetragenen Vereins geführt.
§4.
Obliegenheiten des Vorstandes.
Der Vorstand, oder bei dessen Verhinderung ein von diesem ernannter Stellvertreter, besorgt die sämtlichen Geschäfte der Sparkasse.
§5.
Revision.
Die Sparkasse wird regelmäßig im ersten Viertel eines jeden Jahres von dem Revisionsverband der katholischen Gesellenvereine, Sitz Cöln, revidiert. Das Ergebnis muss der ersten jährlichen Vollversammlung des eingetragenen Vereins zur Prüfung vorgelegt werden. Die Vollversammlung erteilt Entlastung.
§6.
Zahlungen.
Zahlungen werden zu jeder Zeit entgegengenommen und geleistet.
§7.
Einlage.
Die Sparkasse nimmt Einlagen von 1 Mk. ab entgegen.
§8.
Sparbuch.
Jeder Einleger erhält bei der ersten Einlage ein auf den Namen lautendes, mit dem Sparkassenstempel und der Nummer des für ihn angelegten Kontos versehenes Sparbuch.
In die Sparbücher werden Ein- und Rückzahlungen unter Beisetzung des Tages und der eigenhändigen Unterschrift des Vorstandes oder eines von ihm ernannten Stellvertreters mit dem Sparkassenstempel eingetragen.
Das Sparbuch ist bei der ersten nach dem Jahresabschlusse stattfinden Vorlegung nach vorheriger Eintragung der zugeschriebenenen Zinsen abzuschließen.
§9.
Anlage der Sparkassengelder.
Die Einlagen werden in die Städtische Sparkasse Recklinghausen eingelegt auf ein Sparkassenbuch mit dem Titel „Sparkasse des eingetragenen Vereins Kath. Gesellenhaus Recklinghausen-Süd“. Eine andere Verwendung der Spargelder ist nicht gestattet.
§10.
Verzinsung.
Die Höhe des Zinsfußes entspricht dem jeweiligen Zinssätze der Städtischen Sparkasse Recklinghausen.
Der Zinsenlauf beginnt für Einzahlungen vom 1.—15. des Monats am 1. des laufenden Monats, für Einzahlungen vom 16.—31. am 1. des folgenden Monats.
Die nicht abgehobenen Zinsen werden dem Kapital gutgeschrieben und, wie dieses, vom Beginn des neuen Rechnungsjahres ab verzinst.
§11
Rückzahlung.
Soweit der Stand der Sparkasse es erlaubt, werden die zurückgeforderten Einlagen sofort ausgezahlt.
Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 17 der Satzung der Städtischen Sparkasse Recklinghausen.
§12.
Verlust des Sparbuches.
Bei Verlust eines Sparbuches stellt der Vorstand ein neues aus und vermerkt den Verlust in dem neuen Buche und auf der betreffenden Kontoseite.
§13.
Überschuss.
Überschüsse werden auf Beschluss der Vollversammlung des eingetragenen Vereins verwendet.
§14.
Änderung der Satzung.
Änderung der Satzung erfolgt auf Beschluss der Vollversammlung des eingetragenen Vereins.
§15.
Aufhebung der Sparkasse.
Die Aufhebung der Sparkasse kann von der Vollversammlung des eingetragenen Vereins beschlossen werden.
Die Aufhebung ist den Inhabern eines Sparkontos unter Aufkündigung des Guthabens schriftlich oder mündlich anzuzeigen. Ist der Aufenthalt des Inhabers eines Sparkontos nicht bekannt, oder ist das Guthaben vier Wochen nach der Benachrichtigung nicht abgehoben, so wird es auf den Namen des Kontoinhabers bei der Städtischen Sparkasse Recklinghausen eingelegt und das Sparbuch bei dem Pfarramt St. Marien in Recklinghausen-Süd deponiert.
§16.
Inkrafttreten der Satzung.
Vorstehende Satzung tritt nach der Genehmigung durch das Generalpräsidium der katholischen Gesellenvereine in Köln in Kraft.
Recklinghausen-Süd, den..........
gez. Scheiermann, Vorst. des eingetr. Vereins. gez. Redemann, Schriftführer.
Anmerkungen
1) Mitteilungen für die Vorsteher der katholischen Gesellenvereine 1864, Heft 3, Sp. 82
2) Mitteilungen 1863, Heft 1, Sp. 62
3) Vgl. Johannes Nattermann, Adolph Kolping als Sozialpädagoge, Köln 1959, S. 138
4) Rerum Novarum 35
5) Mitteilungen 1864, Heft 3, Sp. 83
6) Mitteilungen aus dem katholischen Gesellenverein, 1908, Heft 1, S. 16
7) ebd.,S. 12.
8) Mitteilungen 1892, Sp. 645
9) Die Kolpingsfamilie, Mitteilungen des Kölner Gesellenvereins, 1. Jahrg., Nr. 7, S. 11
10) Mitteilungen 1863, Heft 1, Sp. 58
11) Mitteilungen 1867, Heft 6, Sp. 186
12) Mitteilungen 1895, Heft 35, Sp. 1051
13) Mitteilungen 1895, Heft 37, Sp. 1116 f.
14) Mitteilungen 1916, Heft 22, S. 17 f.
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